Rechtsprechung
BFH, 03.10.1979 - IV B 63/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 128; AO 1977 § 94
- Wolters Kluwer
Eidliche Vernehmung - Beschwerdeberechtigter - Ersuchen des FA um eine eidliche Vernehmung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 494
- DB 1979, 2355
- BStBl II 1980, 2
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.03.1979 - I B 79/78
Zum Begriff des Beteiligten; Befugnis des Finanzgerichts zur Entscheidung, ob …
Auszug aus BFH, 03.10.1979 - IV B 63/79
Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden (so im Ergebnis auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1979 I B 79/78. BFHE 128, 12. BStBl II 1979, 538).Das Gericht hat z. B. darüber zu entscheiden, ob die zu vernehmende Person Subjekt der in § 94 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 geregelten eidlichen Vernehmung sein kann (BFH-Beschluß I B 79/78).
- BFH, 13.01.1992 - III B 33/91
Berechtigung zur Einlegung einer Bewerde gegen eine Anordnung einer eidlichen …
Berechtigt, Beschwerde gegen eine solche Entscheidung einzulegen, ist nur derjenige, der durch die Anordnung in seinen Rechten verletzt, d. h. beschwert wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Oktober 1979 IV B 63/79, BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2).Umstritten ist schon, ob auch der Steuerpflichtige, dessen Verwaltungsverfahren die Vernehmung betrifft, in seinen Rechten verletzt sein kann (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2 m. w. N.).
Wie das FG zu Recht ausgeführt hat, konnte es das Ersuchen auf eidliche Vernehmung der Frau W nur formal auf die daran zu stellenden inhaltlichen und förmlichen Anforderungen überprüfen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2).
- BFH, 20.09.1990 - IV B 53/90
Beschwerdebefugnis bezüglich der Anfechtung eines Einstellungsbeschlusses
Allerdings sind beschwerdebefugt auch die sonst von der Entscheidung Betroffenen; betroffen ist, in wessen Rechte eingegriffen wird (BFH-Beschluß vom 3. Oktober 1979 IV B 63/79, BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2).Zur Zulässigkeit der Beschwerde eines von der Entscheidung des FG "Betroffenen" gehört in jedem Fall, daß er einen Sachverhalt vorträgt, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - ergibt, daß er in seinen Rechten verletzt ist (vgl. § 40 Abs. 2 FGO; BFH-Beschluß in BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2).
- FG Münster, 08.03.2006 - 1 K 2104/03
Offenbare Unrichtigkeiten
Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1979 VIII R 226/77, BFHE 128.494, BStBl II 1980, 2).
- BFH, 04.10.2001 - V B 85/01
Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Umsatzsteuermeßbescheid - …
Der Senat lässt unerörtert, ob die Beschwerde schon deshalb nicht statthaft ist, weil sie sich nicht gegen eine Entscheidung des FG über den beantragten vorläufigen Rechtsschutz, sondern um eine den formellen Ablauf des Verfahrens betreffende Mitteilung der Berichterstatterin richtet (…s. dazu Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 128 Rz. 3, und BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1998 VII B 283/97; vom 3. Oktober 1979 IV B 63/79, BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2). - FG Münster, 10.08.2005 - 1 K 5419/02
Keine offenbare Unrichtigkeit eines Einkommensteuerbescheids ohne das Ergebnis …
Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler (BFH-Urteil vom 9.10.1979 VIII R 226/77, BStBl II 1980, 2). - BFH, 06.02.1998 - VII B 283/97 Der Senat läßt unerörtert, ob die Beschwerde schon deshalb nicht statthaft ist, weil sie sich offensichtlich nicht gegen eine Entscheidung, sondern gegen eine auf richterliche Anordnung ergangene Mitteilung des FG richtet (§ 128 Abs. 1 FGO , s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., § 128 Rz. 3, und BFH-Beschluß vom 3. Oktober 1979 IV B 63/79, BFHE 128, 494 , BStBl II 1980, 2 ).
- BFH, 02.09.1993 - IX B 34/93
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und …
Eine Beschwerde kann zulässigerweise nur von demjenigen erhoben werden, der von der angefochtenen Entscheidung betroffen, also durch sie beschwert wird (BFH-Beschluß vom 3. Oktober 1979 IV B 63/79, BFHE 128, 494, BStBl II 1980, 2). - BFH, 26.09.1995 - VII B 148/95
Prüfungsumfang des Finanzgerichts bei einem Ersuchen der Finanzbehörde gemäß § 94 …
Die Beschwerde gegen die dem Ersuchen des ZFA entsprechende Entscheidung des FG ist statthaft (Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 3. Oktober 1979 IV B 63/79, BFHE 128, 494, 496, BStBl II 1980, 2); ein Fall von § 128 Abs. 2 FGO -- Unanfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen -- liegt nicht vor.